Angebot
Hundeschule heisst auch Menschenschule...
...soll der Hund sein Verhalten ändern, muss der Mensch damit beginnen das Seine zu verändern
Hinwil, Wetzikon, Rüti, Pfäffikon, Grüt, Gossau, Grüningen,
Zürich Oberland
Erstgespräch
erstes "Beschnuppern"
was sind eure Themen, woran möchtest du arbeiten?
Evaluation und Analyse, erstellen eines Trainingsplanes
am besten bei dir zu Hause
evtl. bereits etwas Praxis
ca. 1.5 h
Erstgespräch CHF 150
+ pro km CHF 1 oder Zeitaufwand
Einzelcoaching / Privatlektion
bei spezifischen Themen
wenn du eine neue Aktivität lernen möchtest
bei Hunden, die in der Gruppe überfordert sind
1 h CHF 100
im 5er Abo CHF 480
obligatorische Kurse *
ab 1. Juni gelten neue Regelungen, siehe unten!
Wir sind lizenziert diese Kurse im Kanton Zürich zu erteilen
Die Praxis-Kurse sind bei uns noch nicht ausgeschrieben, können aber zur Zeit als Privatlektionen begonnen werden
1 h CHF 100
im 5er Abo CHF 480
Gruppenstunden
Am Dienstag treffen sich die sofa-wölfe zur Gruppenstunde: die Beutelwerfer um 14 h, die Abendjäger um 19 h
Geeignet für Hunde, die schon grunderzogen sind und apportieren gelernt haben.
1-1.5 h CHF 35
im 10er Abo CHF 300
Hundebetreuung
Wir betreuen auch einzelne Hunde während der Ferien oder tagsüber.
(ab 1 Jahr alt, kastriert, stubenrein und sozial verträglich, evtl. Probetag)
a. Anfrage.
1 Tag CHF 60
+ p. Nacht CHF 20
(allg. Feiertage + CHF 15 /Tag)
Welpentests für Züchter
Jan Nijboer hat den Biotonustest von Trumler weiterntwickelt. Beim Welpen in der 6. Lebenswoche. Der Züchter erhält über jeden Welpen eine Beurteilung und Empfehlung für die Platzierung Link zur Beschreibung:
Preis pro Welpe CHF 50
+ km Spesen
Ab 1. Juni 2025 gelten die neuen Regeln für Hundeausbildung im Kanton Zürich:
Neue Hundekurse im Kanton Zürich (anklicken)
Wer noch nie einen Hund (oder mehr als 10 Jahre keinen mehr) gehalten hat, muss die THEORETISCHE Hundeausbildung samt abschliessender Prüfung absolvieren.
THEORIEKURS
- kann frühestens 1 Jahr vor Übernahme des Hundes absolviert werden
- muss spätestens ZWEI MONATE nach Beginn der Hundehaltung absolviert sein
- Der Kurs dauert mind. 2 Stunden + Lernen + Prüfung
- Selbststudium anhand des ausführlichen Booklets (Link unten)
Inhalte: rechtliche Vorgaben bezüglich Hundehaltung, Bedürfnisse des Hundes, Sozialverhalten und Lernweise des Hundes, Informationen zu Hilfsmitteleinsatz, zeitlicher und finanzieller Aufwand.
Hier findest du das Booklet der Theorie (anklicken)
Eine bestandene Prüfung wird vom Hundeausbildenden schriftlich bestätigt und bei AMICUS (Hundedatenbank) eingetragen.
Die Bestätigung muss bei Anmeldung des Hundes, spätestens 3 Monate nach Übernahme des Hundes bei der Gemeinde eingereicht werden.
Ausnahmen von der theoretischen Ausbildung:
- Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben.
- Personen, die den Hund von Ehepartner/-in oder Lebenspartner/-in übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.
- Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen.
PRAXISKURS:
- Für ALLE Hunde, egal welcher Grösse und Rasse
- Beginn frühestens nach Vollendung des 6. Lebensmonats
- muss 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton abgeschlossen sein.
- Sie umfasst mindestens 6 Lektionen à 60 Min. und gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden.
Das Erreichen der Lernziele wird in einer Checkliste (Lernerfolgskontrolle) durch den Ausbildenden dokumentiert und bei AMICUS hinterlegt. Bei Nichterreichen können weitere Lektionen nötig sein. Die Hundehalter erhalten eine schriftliche Bestätigung (diese muss NICHT bei der Gemeinde eingereicht werden, soll aber aufbewahrt werden).
Inhalte: Förderung der Bindung und Beziehung des Hundes zur Hundehalterin oder zum Hundehalter, Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes, Befähigung der Hundehalterin oder des Hundehalters zur Grunderziehung des Hundes, tiergerechtes und sicheres Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen, Vermittlung der Methoden zur Maulkorbgewöhnung.
Ausnahmen von der praktischen Ausbildung:
- Hund ist bei Erwerb oder Zuzug in den Kanton älter als 10 Jahre
- Wenn Personen, die in den Kanton zuziehen, eine praktische Hundeausbildung absolviert haben, die gemäss Bestätigung des Veterinäramts gleichwertig ist.
- Hund wird von Ehepartner/-in oder Lebenspartner/-in übernommen, mit denen seit mindestens 6 Monaten im gemeinsamen Haushalt gelebt wurde
Weitere Ausnahmen: (anklicken)
Ausführlichere Informationen vom Veterinäramt Zürich (anklicken)